In eigener Sache: Geld und Mandat
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
dem Landtag gehöre ich nun im 27. Jahr an. Seit 27 Jahren und wahrscheinlich auch davor war das Thema „Bezahlung der Abgeordneten“ immer ein heikles und sensibles Thema.
Wenn der Vorgang selbst verantwortbar und angemessen war, war der Zeitpunkt doch in der Regel der Falsche. Auch heute beschäftigt sich der Landtag mit diesem Thema. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Stimmen aller Fraktionen 2005 ein neues Abgeordnetengesetz verabschiedet. Das Gesetz galt und gilt als Musterstück für Transparenz und Angemessenheit. Die große Zustimmung zu dieser ganz und gar neuen Form der Abgeordnetenbezahlung hat aber weder der Deutsche Bundestag noch ein Landtag in Deutschland zum Anlass genommen, die Reform nachzuvollziehen....
In diesem Zusammenhang ist die Altersversorgung der Abgeordneten einstimmig neu geregelt worden. Keine direkte staatliche Altersversorgung mehr, sondern ein Versorgungswerk mit Pflichtbeiträgen. Dieser Weg war und ist Neuland. Damals haben wir uns verständigt, die Entwicklung sorgsam zu prüfen.
Man hätte schon 2005 einen höheren Betrag für das Versorgungswerk einstellen können. Doch wollte man mit dem Systemwechsel der Abgeordnetenbezahlung nicht über 10.000 Euro kommen. Das deutliche Absinken der Altersversorgung – die natürlich auch für Hinterbliebene wichtig ist - wurde umgesetzt und in der Öffentlichkeit sehr begrüßt. Nur stellen wir fest, dass diese Altersversorgung ohne Korrektur in eine Schieflage gerät.
Nehmen wir eine Abgeordnete an, die heute im Landtag und im Durchschnitt 49 Jahre alt ist. Sie gehört im Durchschnitt zwei Wahlperioden dem Parlament an: Sie kann bei Renteneintritt ohne Anpassung nur mit 48 Prozent der Rente rechnen, die nach altem Recht als Pension gezahlt worden wäre. Die Fluktuation der Abgeordneten nimmt zu. Lange Mandatszeiten werden selten. Mehr Abgeordnete erleben so Brüche in der Berufsbiographie. Das bewirkt Probleme für die Alterssicherung auf einem Lebensweg, der riskiert, für eine Tätigkeit als MdL, beruflichen Anschluss und Aufstieg zu verpassen.
Ehemalige Abgeordnete leben, wie die ganze Gesellschaft, im Durchschnitt immer länger. Das ist ein erfreulicher Vorgang. Ohne die heutige Änderung droht daraus den Bezügen aus dem Versorgungswerk das beschriebene Abfallen. Das ist auch im – angemessenen - Vergleichsblick auf kommunale Wahlbeamte in Gemeinden und Städten und ihre Versorgungsbezüge bedeutsam. Es gilt erst recht im Vergleich mit anderen Flächenland-Parlamenten, die ihre MdL im Alter deutlich besser stellen als wir. Dieser Rückstand bleibt !
Der Gesetzentwurf bedeutet nicht 500 Euro mehr verfügbares Geld. Er bedeutet auch nicht 500 € mehr an künftiger Rente, wie es teilweise missverstanden wird.
Unmittelbar kommt es aber zu Steuerabzügen zwischen 60 und 200 €. Ich spiele das nicht zum Opfer hoch. Es ist aber spürbarer Beitrag für die stabile Zukunft unserer verpflichtenden Altersvorsorge.
Das sehen wir konkret vor:
A) Der Anteil der Abgeordnetenbezüge für das Versorgungswerk wird im Gesetz noch einmal verdeutlicht. Statt Prozentzahlen steht hier nun ein Euro-Betrag.
B) Dieser Beitrag wird um 500 € im Monat erhöht. Diese Erhöhung speist das Solidarsystem des Versorgungswerks für seine Zahlungen an eine in Zukunft wachsende Zahl ehemaliger MdL.
Nach meiner Auffassung geht es in der öffentlichen Diskussion aber beinahe weniger um die Frage, welcher absolute Zusatzbetrag für die Stabilisierung des 2005 geschaffenen – und gelobten – Versorgungswerks aufgewendet werden darf.
Eigentlich geht es wieder um die Frage, welche Bezüge für Abgeordnete in ihrer aktiven Zeit und in der Altersversorge angemessen sind. Diese Frage wird, seit es Parlamente gibt, so leidenschaftlich debattiert wie sie objektiv nicht beantwortbar ist. Der Vergleich von Parlamenten in Deutschland und Europa, auf der Ebene der Länder, Regionen und Nationalstaaten zeigt das mit gewaltigen Unterschieden, die es bei Bezahlung und Zusatzleistungen gibt.
Die Abgeordneten Nordrhein-Westfalens haben mit der Reform von 2005 eine Bezahlung und Versorgung geregelt, die viel Anstand und Augenmaß gezeigt. Das kann jeder auch in den Kommentaren von damals nachlesen. Natürlich sind die rund 8500 Euro Einkommen plus Bezüge für das Versorgungswerk eine gute Bezahlung. Wer als Abgeordnete oder Abgeordneter seine Aufgabe und sein Amt ernst nimmt, leistet dafür mindestens aber auch so viel Einsatz wie ein Beigeordneter in einer mittleren Stadt oder ein Bürgermeister in einer Gemeinde. So habe ich es bisher gehalten. Ich bin für die Bürgerinnen und Bürger stets rasch erreichbar. Jede Gemeinde, fast jede Schule und viele Vereine, vor allem aber viele Menschen kenne ich persönlich.
Persönlich werde ich von der Mehrzahlung keine Vorteile haben. Meine Altersbezüge sind noch nach früherem Recht geregelt. Von den 500 zusätzlichen Euro werde ich keine Mehreinnahmen im Alter haben. Ich muss sie aber als Pflichtbeitrag an das Versorgungswerk abführen und zugleich als höheres Einkommen voll versteuern. In der Schlussabrechnung kommt bei mir weniger Geld als bislang an. Aber ich halte die Änderung im Interesse der heutigen und künftigen jungen Abgeordneten für nötig.
Ob Wählerinnen und Wähler finden, dass Abgeordnete ihr Geld „wert“ sind, können sie durch bei den Landtagswahlen befinden und entscheiden. Das Bild einiger weniger Politiker, die aus Mandaten in attraktive, gutbezahlte Jobs wechseln, überdeckt doch, dass dies keinesfalls im Regelfall so ist. Wer Landtage attraktiv halten will für freie Berufe, für Selbstständige oder angestellte Führungskräfte attraktiv halten will, muss in der Altersversorgung eine Abfederung bieten für das hohe Risiko, mit dem Mandat empfindliche Unterbrechungen oder gar ein Ende beruflicher Aufstiegschancen in Kauf zu nehmen.
Politikerlaufbahnen werden heutzutage kürzer und unsicherer. Man kann das für eine vitale Demokratie begrüßen. Für Probleme der Attraktivität von Politik in einem Abgeordnetenmandat, das Leidenschaft, Sachverstand und viel viel Arbeit und Zeit erfordert, ist es aber ebenfalls in Rechnung zu stellen. Dies betrifft vor allem unseren Wunsch, auch die jüngere Generation im Parlament zu haben.
Mein Fazit ist: Es ist richtig und normal für eine lebendige Demokratie, dass Bürger und Medien sich aufmerksam und kritisch mit Entscheidungen des Parlaments befassen, gerade wenn es um die eigenen Angelegenheiten der Abgeordneten geht. Ich nehme jeden Anruf und jede Zuschrift an mich ernst. Einige Bürger, die mir Ihren Ärger und Ihre Fragen geschrieben haben, habe ich angerufen. Nicht alle waren am Ende des Telefonats einverstanden, aber alle waren bereit, sich auf meine Argumente und Perspektive einzulassen.
Im Vergleich der Parlamente kann der Landtag Nordrhein-Westfalen bislang sagen, engagierte politische Arbeit fair, angemessen, aber keinesfalls unbescheiden oder gar übertrieben gut zu bezahlen. Ich bin fest überzeugt, dass ist auch künftig mit dem veränderten Abgeordnetengesetz der Fall.
